Bad Homburg ist ein Heilbad und gemäß hessischem Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum ausgewiesen. Bad Homburg vor der Höhe (amtlich Bad Homburg v. d
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
54.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61348, 61350, 61352
Vorwahl
06172
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Homburg vor der Höhe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Homburg vor der Höhe gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Bebauungsplans für das Vickers-Areal. Hier wird ein innerstädtisches Wohngebiet mit Nahversorgungszentrum und Kinderbetreuungseinrichtungen auf einem ehemaligen Gewerbeareal entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 26 für die Bereiche Frölingstraße, Schleußnerstraße und Schaberweg ist im Parallelverfahren und sieht eine gemischte Nutzung mit verdichteter Wohnbebauung vor. Es sind Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen und zur Sanierung von Grundwasser- und Bodenbelastungen geplant.
Zusätzlich arbeitet die Stadt an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept bis 2030, das Innenentwicklung, moderates Wachstum, erschwinglichen Wohnraum, nachhaltige Mobilität und Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den demografischen Wandel umfasst.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.