Höhe) ist die Kreisstadt des Hochtaunuskreises und eine von sieben Städten mit Sonderstatus im Land Hessen. Bad Homburg vor der Höhe (amtlich Bad Homburg v. d
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
54.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61348, 61350, 61352
Vorwahl
06172
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Homburg vor der Höhe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Homburg vor der Höhe gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Bebauungsplans für das Vickers-Areal. Hier wird ein innerstädtisches Wohngebiet mit Nahversorgungszentrum und Kinderbetreuungseinrichtungen auf einem ehemaligen Gewerbeareal entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 26 für die Bereiche Frölingstraße, Schleußnerstraße und Schaberweg ist im Parallelverfahren und sieht eine gemischte Nutzung mit verdichteter Wohnbebauung vor. Es sind Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen und zur Sanierung von Grundwasser- und Bodenbelastungen geplant.
Zusätzlich arbeitet die Stadt an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept bis 2030, das Innenentwicklung, moderates Wachstum, erschwinglichen Wohnraum, nachhaltige Mobilität und Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den demografischen Wandel umfasst.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.