Bad Homburg vor der Höhe (amtlich Bad Homburg v. d. Bad Homburg ist ein Heilbad und gemäß hessischem Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
54.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61348, 61350, 61352
Vorwahl
06172
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Homburg vor der Höhe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Homburg vor der Höhe gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Bebauungsplans für das Vickers-Areal. Hier wird ein innerstädtisches Wohngebiet mit Nahversorgungszentrum und Kinderbetreuungseinrichtungen auf einem ehemaligen Gewerbeareal entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 26 für die Bereiche Frölingstraße, Schleußnerstraße und Schaberweg ist im Parallelverfahren und sieht eine gemischte Nutzung mit verdichteter Wohnbebauung vor. Es sind Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen und zur Sanierung von Grundwasser- und Bodenbelastungen geplant.
Zusätzlich arbeitet die Stadt an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept bis 2030, das Innenentwicklung, moderates Wachstum, erschwinglichen Wohnraum, nachhaltige Mobilität und Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den demografischen Wandel umfasst.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.